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   LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00   

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https://dejure.org/2000,14475
LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00 (https://dejure.org/2000,14475)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.11.2000 - L 4 RA 83/00 (https://dejure.org/2000,14475)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. November 2000 - L 4 RA 83/00 (https://dejure.org/2000,14475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vormerkung von Zeit als Beitragszeit bei Befreiung von der Entrichtung eigener Beiträge wegen des Bezuges einer Invalidenrente ; Abhängigkeit des rentenrechtlichen Vormerkungszeitpunkt von der jeweils gültigen materiellen Rechtslage; Maßgeblichkeit der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Diese unterliegt nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 81, 156 [205 f.]).

    Es ist hiernach insbesondere nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder sachgerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 71, 255 [271] m. w. N.; 81, 156 [206]).

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Unter diesen Umständen ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche von diesen Merkmalen er als maßgebend für eine Gleich- oder eine Ungleichbehandlung ansieht (vgl. BVerfGE 83, 395 [401]; BVerfGE 87, 1 [36]; st. Rspr.).

    Bei der Überprüfung gesetzlicher Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist nur zu beurteilen, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 81, 108 [117 f.]; 83, 395 [401]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 [96]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Unter diesen Umständen ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche von diesen Merkmalen er als maßgebend für eine Gleich- oder eine Ungleichbehandlung ansieht (vgl. BVerfGE 83, 395 [401]; BVerfGE 87, 1 [36]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 [96]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Insbesondere haben die Gerichte sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange dessen Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Es ist hiernach insbesondere nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder sachgerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 71, 255 [271] m. w. N.; 81, 156 [206]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Bei der Überprüfung gesetzlicher Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist nur zu beurteilen, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 81, 108 [117 f.]; 83, 395 [401]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Bei der Anwendung des Gleichheitssatzes ist überdies der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 62, 256 [274] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
    Insbesondere haben die Gerichte sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange dessen Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]).
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